Therapieablauf
1. Psychotherapeutische Sprechstunde
Psychotherapeutisches Fachpersonal mit einer Kassenzulassung (GKV) sind seit April 2017 verpflichtet, psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten. Inhaltlich handelt es sich um maximal 3 Vorgespräche (pro Therapeut/-in), in welchen eine erste diagnostische Einschätzung erfolgt, der Therapiebedarf geklärt wird und eine Beratung zu Therapieformen und -angeboten sowie zu alternativen Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. Selbsthilfegruppen) stattfinden soll. Ab 2018 wird die Durchführung mindestens einer psychotherapeutischen Sprechstunde am Beginn einer Psychotherapie für alle gesetzlich Versicherten Pflicht. Durch die psychotherapeutischen Sprechstunden haben Patienten, die noch nicht in psychotherapeutischer Behandlung sind, die Möglichkeit, zeitnah eine Erstberatung zu erhalten. Die Sprechstunden können bei unterschiedlichen Psychotherapeuten/-innen wahrgenommen werden. Ein Anspruch auf einen Therapieplatz bei dem jeweiligen psychotherapeutischen Fachpersonal leitet sich daraus nicht ab.
2. Therapiebeginn: Probatorik
Die ersten Sitzungen der psychotherapeutischen Behandlung, die sogenannte Probatorik, dient dem beiderseitigen Kennenlernen, der Zielklärung und weiterführenden Diagnostik, der Antragstellung und der Therapieplanung. Zu Beginn einer Verhaltenstherapie können maximal 4 probatorische Sitzungen durchgeführt werden. Falls Sie mehrere Therapeuten/-innen kennenlernen möchten, was Sie vor Antragstellung auch dürfen, stehen Ihnen bei jedem/jeder Psychotherapeuten/-in erneut 4 probatorische Sitzungen zu. Erst wenn Sie und Ihr/Ihre Psychotherapeut/-in gemeinsame Ziele formuliert haben und eine gute Zusammenarbeit möglich ist, beginnt die Therapie mit einem Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse.
3. Psychotherapieantrag und Kostenübernahme
Der Psychotherapieantrag für Kurzzeittherapie (KZT1 und KZT2, 2x 12 = 24 Sitzungen) ist ohne Gutachterverfahren möglich. Es wird lediglich geprüft, ob Sie in der Vergangenheit bereits eine Psychotherapie erhalten haben und wie lange diese zurückliegt (mind. 2 Jahre). Wird eine Langzeittherapie oder die Verlängerung (Umwandlung) einer Kurzzeittherapie beantragt (insgesamt 60 Sitzungen-) oder liegt die letzte Psychotherapie weniger als 2 Jahre zurück, wird in einem anonymisierten, schriftlichen Verfahren ein/eine Gutachter/-in eingeschaltet, der die Notwendigkeit und die Erfolgsaussichten einer längeren Behandlung prüft. Für dieses Gutachterverfahren ist von Ihrem/Ihrer Psychotherapeuten/-in ein ausführlicher Bericht anzufertigen, der Angaben zu Ihrer lebensgeschichtlichen Entwicklung, zur Problementstehung und zur zurückliegenden und nun geplanten Behandlung enthält. Nach Prüfung des Berichtes empfiehlt der/die Gutachter/-in dem Kostenträger, die beantragte Behandlung (weiter) zu bewilligen.
Die Praxis in Mosbach ist eine reine Privatpraxis daher nur für Privat-, Unfall und Selbstzahler.
4. Therapieverlauf
Eine Psychotherapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. In Ausnahmefällen sind auch längere (oder kürzere) Sitzungen möglich. Vor allem zu Beginn der Behandlung sind wöchentliche Termine üblich. Gelegentlich können auch zwei oder mehr Sitzungen pro Woche erforderlich sein.
Um einen guten Fortschritt zu erreichen, sollte der/die Patient/-in regelmäßig seine Termine wahrnehmen.
5. Therapieende
Auch eine Langzeittherapie kann im Ausnahmefall über die 60. Sitzung hinaus verlängert werden. Hierfür ist erneut eine ausführliche schriftliche Begründung einzureichen, die im Gutachterverfahren geprüft wird. Durchschnittlich dauert eine Psychotherapie 12 bis 18 Monate. Wenn ein hinreichender Therapieerfolg erreicht wurde, wird die Behandlung (ggf. auch vor Ausschöpfung des Stundenkontingentes) im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Die Therapie kann auch im Verlauf vorzeitig, aus bestimmten Gründen, sowohl vom /von der Psychotherapeuten/-in, wie auch vom/von der Patienten/-innen beendet werden.
[-Alle Angaben zu Stundenkontingenten, Therapiedauer etc. beziehen sich auf eine Verhaltenstherapie.]
Kontakt
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E-Mail: mail@kastner-psychotherapie.de
Sprechsstundentermine können nur bei freien Kapazitäten vergeben werden , fragen Sie diese daher bitte gerne bei mir an.